Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NG-Zulassungsdienst Wuppertal

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem NG-Zulassungsdienst, Uellendahler Str. 434, 42109 Wuppertal (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Regelungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten.

(3) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart wurden.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.

§ 2 Gegenstand der Dienstleistungen

(1) Der NG-Zulassungsdienst bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit behördlichen Kfz-Zulassungsangelegenheiten an.

(2) Zum Leistungsangebot können insbesondere folgende Dienstleistungen gehören:

  • Anmeldung und Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Neuzulassung von Fahrzeugen
  • Ummeldung und Halterwechsel
  • Abmeldung und Außerbetriebsetzung
  • Wiederzulassung von Fahrzeugen
  • Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • Beantragung von Saisonkennzeichen
  • Beantragung von Ausfuhrkennzeichen
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Kennzeichenschildern
  • Vorbereitung und Einreichung erforderlicher Zulassungsunterlagen
  • Übernahme von Behördengängen
  • Weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung

(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

(4) Der NG-Zulassungsdienst ist ein unabhängiger gewerblicher Dienstleister und keine staatliche Behörde oder amtliche Zulassungsstelle.

(5) Die Entscheidung über die Zulassung eines Fahrzeugs liegt ausschließlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website dient der allgemeinen Information und stellt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(2) Eine Auftragserteilung kann nach entsprechender Vereinbarung persönlich, telefonisch, schriftlich oder über elektronische Kommunikationswege erfolgen.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag annimmt.

(4) Voraussetzung für die Durchführung des Auftrags ist die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen sowie gegebenenfalls die Erteilung einer gültigen Vollmacht.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags abzulehnen, wenn die erforderlichen gesetzlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung nicht erfüllt sind.

(6) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zu zusätzlichen Kosten führen. Diese werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Hierzu gehören je nach Zulassungsvorgang insbesondere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht zur Durchführung des Zulassungsvorgangs
  • Gegebenenfalls weitere behördlich vorgeschriebene Unterlagen

(3) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Angaben der Wahrheit entsprechen und er zur Beauftragung des jeweiligen Zulassungsvorgangs berechtigt ist.

(4) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Zulassungsvorgangs durch die zuständige Behörde führen.

(5) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind.

(6) Entstehen aufgrund unrichtiger Angaben oder schuldhaft unvollständiger Unterlagen zusätzliche, erforderliche Aufwendungen, können diese nach den gesetzlichen Bestimmungen und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung berechnet werden.

§ 5 Vollmacht und Vertretungsberechtigung

(1) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer im vereinbarten Umfang, die zur Durchführung des jeweiligen Zulassungsvorgangs erforderlichen Handlungen gegenüber den zuständigen Behörden vorzunehmen.

(2) Die Vollmacht kann insbesondere die Einreichung und Entgegennahme von Dokumenten, die Beantragung behördlicher Leistungen sowie die Abholung der ausgestellten Fahrzeugunterlagen umfassen.

(3) Der Umfang der Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der erteilten Vollmacht.

(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Vollmacht ordnungsgemäß erteilt wird und die erforderlichen Angaben enthält.

(5) Der Auftragnehmer darf die im Rahmen der Vollmacht erforderlichen Handlungen ausschließlich im vereinbarten Umfang durchführen.

(6) Eine Unterbevollmächtigung erfolgt nur, soweit sie rechtlich zulässig und von der erteilten Vollmacht gedeckt ist.

§ 6 Preise und Gebühren

(1) Für die Dienstleistungen des NG-Zulassungsdienstes gelten die im jeweiligen Angebot oder im Rahmen der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den Dienstleistungsentgelten um Vergütungen für die Tätigkeit des Auftragnehmers.

(3) Zusätzlich können behördliche Gebühren und sonstige Fremdkosten entstehen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Zulassungsgebühren
  • Gebühren für besondere Kennzeichen
  • Kosten für Kennzeichenschilder
  • Versand- und Zustellkosten
  • Sonstige behördlich veranlasste Auslagen

(4) Ob diese Kosten bereits im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind oder zusätzlich berechnet werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(5) Verbrauchern werden vor Vertragsschluss die maßgeblichen Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern sowie gegebenenfalls zusätzlich entstehende Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt.

(6) Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsbedingungen werden bei der Auftragserteilung vereinbart.

(2) Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Dienstleistung und Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig.

(3) Die Zahlung kann über die vom Auftragnehmer angebotenen und vereinbarten Zahlungsmethoden erfolgen.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu vereinbaren, insbesondere wenn behördliche Gebühren oder sonstige Fremdkosten im Voraus verauslagt werden müssen.

§ 8 Bearbeitungszeiten und Fristen

(1) Der NG-Zulassungsdienst bemüht sich um eine zügige und zuverlässige Bearbeitung sämtlicher Aufträge.

(2) Angaben zu voraussichtlichen Bearbeitungszeiten dienen grundsätzlich der Orientierung, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

(3) Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:

  • Bearbeitungszeiten der zuständigen Zulassungsbehörde
  • Verfügbarkeit behördlicher Termine
  • Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
  • Technischen Störungen bei Behörden
  • Gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen
  • Außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen

(4) Für Verzögerungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der zuständigen Behörden liegen und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, haftet der Auftragnehmer nicht.

(5) Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.

§ 9 Durchführung der Zulassungsdienstleistungen

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszuführen.

(2) Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen.

(3) Die Entscheidung über die Durchführung und Genehmigung eines behördlichen Zulassungsvorgangs liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.

(4) Ein bestimmter behördlicher Erfolg kann daher nicht garantiert werden.

(5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Hindernisse bei der Auftragsdurchführung, soweit diese ihm bekannt werden und eine entsprechende Information erforderlich ist.

(6) Sollte eine Zulassung aufgrund behördlicher Vorgaben nicht möglich sein, werden die Parteien das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Rechte abstimmen.

§ 10 Übergabe und Rückgabe von Unterlagen

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Originalunterlagen oder Kopien zur Verfügung.

(2) Der Auftragnehmer behandelt überlassene Originaldokumente mit der erforderlichen Sorgfalt.

(3) Nach Abschluss des Auftrags werden die zur Rückgabe bestimmten Unterlagen entsprechend der getroffenen Vereinbarung an den Auftraggeber übergeben oder versendet.

(4) Bei der Übergabe kann eine Überprüfung der übergebenen Unterlagen erfolgen.

(5) Festgestellte Unstimmigkeiten sollten dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit diese überprüft und gegebenenfalls behoben werden können.

(6) Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 11 Stornierung und Beendigung des Auftrags

(1) Eine Stornierung oder Beendigung des Auftrags ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen möglich.

(2) Wünscht der Auftraggeber eine Beendigung des Auftrags nach Beginn der Bearbeitung, richten sich mögliche Vergütungsansprüche nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bereits entstandene behördliche Gebühren oder sonstige erforderliche Fremdkosten können, soweit rechtlich zulässig, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

(4) Bei einer Vertragsbeendigung werden gegebenenfalls noch nicht erbrachte Leistungen und bereits geleistete Zahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

(5) Bestehende gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.

(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher den Auftragnehmer durch eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.

(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über die vorzeitige Leistungserbringung und einen möglichen Wertersatz.

(5) Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Leistungsbeginn und seine Bestätigung, dass er vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis hat.

(6) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitzustellenden Widerrufsbelehrung.

§ 13 Haftung

(1) Der NG-Zulassungsdienst haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Für behördliche Entscheidungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, übernimmt der Auftragnehmer keine Erfolgsgarantie.

(7) Eine Haftung für Schäden, die durch schuldhaft falsche Angaben des Auftraggebers verursacht werden und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, besteht nicht.

§ 14 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

(1) Ereignisse höherer Gewalt können die Durchführung vereinbarter Leistungen vorübergehend beeinträchtigen.

(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Schließungen, erhebliche technische Ausfälle oder andere außergewöhnliche, unvorhersehbare und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse gehören.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei erheblichen Auswirkungen auf die Auftragsdurchführung, soweit dies möglich und erforderlich ist.

(4) Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben bestehen.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der NG-Zulassungsdienst verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Personenbezogene Informationen werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder weitergegeben, wie dies zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich beziehungsweise anderweitig rechtmäßig ist.

(3) Im Rahmen der Auftragsdurchführung kann eine Übermittlung personenbezogener Daten an zuständige Zulassungsbehörden und weitere erforderliche Stellen erfolgen.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten.

§ 16 Eigentum an Unterlagen und Kennzeichen

(1) Die vom Auftraggeber überlassenen Fahrzeugdokumente verbleiben im Eigentum des jeweils Berechtigten.

(2) Vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags beschaffte Gegenstände, insbesondere Kennzeichenschilder, werden nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung übergeben.

(3) Die gesetzlichen Vorschriften zum Eigentumsübergang bleiben unberührt.

§ 17 Beschwerden und Reklamationen

(1) Der NG-Zulassungsdienst legt Wert auf eine zuverlässige und kundenorientierte Auftragsabwicklung.

(2) Sollten Beanstandungen im Zusammenhang mit einer erbrachten Dienstleistung bestehen, können sich Auftraggeber telefonisch oder über die angebotenen Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.

(3) Wir werden Beschwerden prüfen und uns um eine angemessene Lösung bemühen.

(4) Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

§ 18 Verbraucherstreitbeilegung

Informationen zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Erklärung des Unternehmens: –

§ 19 Anwendbares Recht

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Rechts des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Vorschriften anwendbar sind.

§ 20 Gerichtsstand

(1) Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam.

(2) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

(3) Änderungen einzelner Vereinbarungen können zwischen den Vertragsparteien im gesetzlich zulässigen Rahmen getroffen werden.

(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt.

NG-Zulassungsdienst Wuppertal

Uellendahler Str. 434
42109 Wuppertal
Deutschland

Ansprechpartnerin: Nadeen Gber
Telefon: +49 15679 049070
E-Mail: –

Stand: Oktober 2026

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